Die ultraviolette (UV-) Strahlung, die den Bereich von 100 Nanometer (nm) bis 400 nm Wellenlänge umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung. Das Besondere dabei: UV-Strahlung ist für den Menschen nicht sichtbar und kann auch nicht mit anderen Sinnesorganen wahrgenommen werden! Daher hat UV-Strahlung sofortige als auch langfristige Wirkungen, etwa auf Haut und Augen von Menschen und auch Tieren. Die Intensität der UV-Strahlung wird weltweit ständig überwacht, diese Messergebnisse werden als UV-Index veröffentlicht.
Wenn Sie sich unter ein Solarium legen, dann bräunen diese UV-Strahlen Ihre Haut, das ist gewollt und mit den eingesetzten Röhren auch bezweckt. Diese Art der UV-Strahlung hat nichts mit hoch-energetischen UV-C-Strahlungsquellen für die Desinfektion von Raumluft und Oberflächen zu tun.
Die für eine Desinfektion eingesetzte sehr energiereiche UV-C-Strahlung von idealerweise 254 nm tötet alle pathogenen Erreger ab (auch multiresistente Keime) und muss daher gekapselt werden, damit keine schädliche Strahlung aus dem Gerät austritt. Hier gelten die EMV-Vorschriften ebenso, wie Vorgaben hinsichtlicher der photobiologischen Sicherheit der Geräte, die der Hersteller nachweisen muss.
Bei Desinfektions-Robotern, wie z.B. dem CAREtaker 2 HERO 21, die im Klinikbereich eingesetzt werden, sieht die Sache schon wieder anders aus – aber das führt an dieser Stelle zu weit.
UV-C-Strahlung schädigt das Erbgut von Mikroorganismen und Viren und beim Einsatz von hoch-energetischen Strahlungsquellen können Bakterien, Viren, Pilzsporen und andere pathogene Erreger de-aktiviert oder abgetötet werden.
Viele der zur Zeit verwendeten professionellen UV-C-Desinfektionsgeräte arbeiten mit Wellenlängen um 254 nm, deren erbgutschädigende Wirkung in mehreren Studien bestätigt wurde. Dabei kommt es ganz wesentlich auf die Intensität der Strahlungsquelle an, also die Energiedichte und die Photonenstromstärke der Entladungslampen. Wir zitieren an dieser Stelle aus der Webseite des BfS / Bundesamtes für Strahlenschutz:
» UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV-C-Strahlung sind die Oberflächen-entkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die Wasseraufbereitung.
Die Wirksamkeit von Desinfektionsmaßnahmen mit UV-C-Strahlung hängt von der Dosis ab: die Bestrahlungsstärke muss groß genug und die Bestrahlungszeit lang genug sein, um Mikroorganismen und Viren im gewünschten Umfang abtöten zu können. « Link auf den Beitrag auf www.bfs.de
Hört sich drastisch an, ist aber so. Solche Consumer-Artikel haben nichts mit professionellem Equipment für die Desinfektion zu tun, die medizinisch validiert und zertifiziert sind und deren Wirkung und hoher Wirkungsgrad durch Studien bestätigt worden sind.
Im Labor- und Klinikbereich oder in Büro- und Seminarräumen, Konferenzsäalen, Betriebskantinen, Sanitär- und Pausenräumen, in Produktions- und Lager / Logistikhallen ist Technik angesagt, die im 24/7 Einsatz dauerhaft funktioniert. Diese Industrie-Produkte liegen immer im 4- bis 5-stelligen Bereich und stellen eine Investition dar, die z.T. auch im Rahmen von Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorgaben notwendig sind.
Die Desinfektion von Oberflächen oder der Raumluft wird nach einer LOG-Tabelle in den Stufen 1 bis 7 gemessen – diese definiert die mikrobielle Reduktionsrate von Keimen, Bakterien, Pilzsporen sowie von Viren. Dabei ist das Corona-Virus mit einer relativ geringen Strahlendosis zu zerstören – wenn Sie aber in ein System investieren, sollten alle Arten von pathogenen Erregern nachweislich de-aktiviert, zerstört oder die DNS-/DNA-/RNA-Struktur so beeinträchtigt werden, dass eine Reproduktion ausgeschlossen ist.
Eine solche Validierung ist sehr zeit- und kostenintensiv und nur die wenigsten Hersteller verfügen über die entsprechenden Prüfnachweise von externen Laboren oder Prüfstellen und sind in der Lage, auf Anforderung diese Nachweise beizubringen.
Wir stellen an dieser Stelle klar, dass die Begrifflichkeiten Zertifizierung und Validierung von Produkten der Fa. GoGaS Goch GmbH & Co KG sich auf die Klasse 1 für Medizinprodukte beziehen. Bis zum April 2021 hat keine Validierung i.S.d. Medizinproduktegesetzes / MGP, der Medizinprodukteverordnung / MDR wie auch der Medizinprodukterichtlinie MDD für die Klassen 2a, 2b und 3 statt gefunden. Für Ausrüstungen der Klasse 1 müssen keine "benannten Stellen" in das Konformitätsbewertungsverfahren einbezogen werden, zudem besteht die MDR bei Medizinprodukten der Klasse 1 nicht auf der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch eine benannte Stelle. Die hier vorgestellten technischen Ausrüstungen zur Raumluft- und Oberflächendesinfektion mit UV-C-Strahlung von GoGaS sind labor-technisch zertifiziert und validiert durch die Ruhr-Universität Bochum / RUB / Institut für Plasma-Technik. Die messtechnischen Anordnungen erfolgten nach üblichen Verfahren, die auch in der Medizintechnik angewendet werden – eine medizinische Validierung durch eine sog. "Benannte Stelle" ist nicht erfolgt.
Es geht um optische Strahlung, also um Physik und wesentlich um die Energie der freigesetzten Strahlung, um Photonenstromstärken und Energiedichten der Strahlungsquellen. Selbst die zur Zeit leistungsstärksten LED-Chips kommen nicht ansatzweise an die Energiedichte von UV-C-Industrieröhren heran, die im professionellen Einsatz verwendet werden.Achten Sie daher in Datenblättern unbedingt auf Angaben, wieviele Joule / m² durch die UV-C-Strahlungsquelle freigesetzt werden. Ohne diese Angaben sind die Produkte eigentlich wertlos, da es keinen Anhalt für eine Desinfektions-Wirkung gegen Viren, Bakterien, Pilzsporen, Keime und sonstige pathogene Erreger gibt.
An dieser Stelle müssen wir klar stellen: Kein Filter – egal ob HEPA, ULPA oder MERV-Filter – ist technisch in der Lage ein Virus zu töten, die DNA oder die RNA zu zerstören und damit ein Virion sofort unschädlich zu machen. Im Gegenteil: Filter sammeln pathogene Erreger und damit ergeben sich durchaus massive Problemlagen, denn diese kontaminierten Filter sind Sondermüll, müssen mit entsprechender Schutzkleidung gewechselt werden und sind entsorgungs-pflichtig, z. T. sogar mit Entsorgungsnachweisen. Diese Arbeiten müssen Sie bzw. das Personal im Unternehmen durchführen – das nimmt Ihnen kein Hersteller oder Lieferant ab.
Um diese Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen, wird die Raumluft bei den GoGaS-Geräten mit einer definierten Luftstrom-Geschwindigkeit an den UV-C-Strahlern vorbeigeleitet. Die Strahlendosis ist dabei so bemessen, dass alle in der Luft befindlichen pathogenen Erreger (also auch Covid-19-Viren) bereits beim ersten Durchlauf sicher abgetötet werden.
FRAGE: Warum werben viele Hersteller mit 99,9x% Wirkung?
ANTWORT: Diese Aussagen sind leider oftmals irreführunde Werbe- und Marketingaussagen.
Wer diese Aussagen nicht nachweisen kann, muss wg. irreführender Werbung in Deutschland seit 2020 mit Unterlassungsklagen seitens der Hersteller rechnen, die eine solche Wirkung nachweisen können.
Vielfach werden einfach Angaben aus Datenblättern angegeben (wie etwa die Filterwirkung von HEPA-Filtern gegen Feststoffpartikel). Eine Prüfung, ob ein solches Filter Virionen nachweislich zurückhalten kann – diese sind vielfach kleiner als Aerosole – wird von kaum einem der Hersteller nachgewiesen. Eine medizinische Validierung von Geräten zur Raumluftreinigung außerhalb von Laboren im biotechnologischen Bereich haben wir bislang (Stand März 2021) von keinem einzigen Hersteller nach unseren eigenen Recherchen gefunden.
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