ESG – was bedeutet das eigentlich? Der Begriff ESG stammt aus dem Englischen und steht für Environment (Umwelt), Social (Gesellschaft) und Governance (Unternehmensführung).
Für jeden dieser Bereiche werden nachprüfbare Kriterien festgelegt, die wichtige Säulen bei der Entscheidung über nachhaltiges Investement sind.
Unternehmen, deren B2B-Immobilien, Anlagen, Produkte und Services den ESG-Kriterien entsprechen, werden immer häufiger bei Investment-Entscheidungen bevorzugt. Wer sicher für die Zukunft aufgestellt sein möchte, kommt an der Erfüllung gewisser ESG-Standards nicht mehr vorbei.
Bei Investionen in neue Gewerbeimmobilien - wie Logistikzentren, Produktions- und Lagerhallen – waren ESG-Kriterien bis vor einiger Zeit eher nachrangig.
Seit 2021/22 haben sich verschiedene EU-Richtlinien geändert, die jetzt Einfluss auf Investements in Nicht-Wohngebäude finden. Wer heute Neubauten plant und vermieten will, muss ESG-konform planen, bauen und bewirtschaften. Hinzu kommt eine neue Gesetzeslage in Deutschland (Stand Juni 2022):
Diese Rahmenbedingungen verändern Einiges und wirken sich direkt gewinn-schmälernd bei Vermietungen aus.
Der Kostenaufwand für Energie zum Heizen, Kühlen, Belüften, Beleuchten usw. war bis zum Jahreswechsel 2021/22 für viele Mieter ein durchlaufender Posten und hat aus betriebswirtschaftlicher Sicht oft keine große Bedeutung gehabt.
Durch die Preisexplosion für Gas, Strom und Öl muss jetzt Alles neu bewertet werden – Mieter achten jetzt auf energie-effiziente Gebäudeausrüstung und auf Verbrauchswerte und CO2-Emissionen.
Wer sich über 10, 15 oder 20 Jahre im Gewerbebereich an einen Vermieter bindet, will sicher sein, mit niedrigen Kosten für die Querschnittstechnologie rechnen zu können.
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