Förderfähige Solarkollektoranlage 

Eine LUBI Wall ist als Solarkollektoranlage einzustufen und damit förderfähig,  wenn eine Bruttokollektorfläche ab 20 m² gegeben ist und bei Nicht-Wohn-Gebäuden mindestens 500 m² Nutzfläche vorliegen.

Neben den Förderprogrammen auf Bundesebene – wie vom BAFA oder auch der KfW – gibt es zum Teil regionale Sonderprogramme. Mit Stand Februar 2022 stehen für die Förderung einer LUBI Wall noch umfangreiche Mittel zur Verfügung und können abgerufen werden. 

Staatliche Fördervoraussetzungen

Das BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle) informiert auf den Webseiten ausführlich über die Antragsvoraussetzungen – wie zum Beispiel auf der Seite FÖRDERÜBERSICHT SOLARTHERMIE.

Es gibt eine Basis-, Innovations- und Zusatzförderung für solarthermische Anlagen, wenn diese Anlagen den Anteil von erneuerbarern Energien bei der Heizung von Gebäuden erhöhen. Dazu müssen verschiedene Faktoren erfüllt sein, so sollte etwa die Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831 ermittelt werden.

Bei einer Antragstellung können die Experten von GoGaS gern Hilfestellungen leisten sowie den richtigen Bedarf für eine LUBI Wall berechnen. 

Aktualität der Richtlinien 

Die KfW- oder BAFA-Förderkriterien können sich ändern – wie dies etwa bei der KfW-Förderung für energetischen Bauen zum Jahreswechsel 2021/22 geschehen ist. Daher haben wir an dieser Stelle keine weiteren Webseiten der Fachmininsterien oder Dokumente der BAFA oder der KfW (PDFs) verlinkt. 

Die Fördermittel sind nachwievor verfügbar, nutzen Sie das auch im Jahr 2022!
die LUBI Wall wird zu 100% im Energiepass angerechnet!
BAFA Übersicht der Fördermöglichkeiten / Stand 2018